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Germany\’s Federal Commissioner for Data Protection and Freedom of Information, BfDI, has announced the European Data Protection Board will recommend simple improvements in its contribution to the EU General Data Protection Regulation evaluation. BfDI Commissioner and EDPB Representative Ulrich Kelber: \”The EDPB believes \”large-scale changes\” to the GDPR are \”premature\” but acknowledged \”improvements in practical implementation\” are necessary.\” The EDPB will also recommend the European Commission review and revise decisions on EU standard contractual clauses.
Am 18. Februar hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen gemeinsamen Antwortbeitrag zur Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Die Europäische Kommission hatte den EDSA um einen Beitrag zum Evaluierungsverfahren gebeten. Der Ausschuss betont in seiner Antwort die Bedeutung der DSGVO für den Schutz und die Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz innerhalb der EU.
Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber: Meine Kollegen und ich halten groß angelegte gesetzliche Änderungen an der DSGVO für verfrüht. Wir sehen aber Bedarf für Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung. Das gilt insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Verfahren. Unterschiede in den nationalen Verwaltungsverfahren dürfen nicht dazu führen, dass die Effektivität der Durchsetzung der DSGVO gegenüber Unternehmen, die Datenschutzverstöße begangen haben, beeinträchtigt wird.
Im Hinblick auf den internationalen Datenverkehr betont der EDSA die Bedeutung der Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission. Er fordert die Kommission auf, die Beschlüsse über EU-Standardvertragsklauseln für Datenübermittlungen in Drittstaaten zu überarbeiten.